Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der GxP German Properties AG ist vor dem Landgericht Berlin ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.02.2023:
102 O 111/22 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre im Rahmen der Verschmelzung der GxP German Properties AG auf die Paccard eight AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
GxP German Properties AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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